Kleinkreditprogramm LDS verlängert bis 31.12.2012
Seit 2006 unterstuetzt der Landkreis Dahme-Spreewald mit der „Richtlinie zur Foerderung der Gruendung und Festigung von Kleinstunternehmen in den ersten drei Jahren ihres Bestehens“ erfolgreich ExistenzgruenderInnen im Landkreis Dahme-Spreewald. Der Kreistag des Landkreises Dahme-Spreewald hat die Verlaengerung der Richtlinie bis zum 31.12.2012 beschlossen.
Antragsberechtigt sind Neugruender und bereits agierende Unternehmen, die nicht aelter als drei Jahre sind. Ausgeschlossen sind unter anderem Versicherungsvertreter, Rechtsanwaelte, Aerzte und Arbeitsvermittler. Voraussetzung fuer eine Foerderung ist, dass sich sowohl Wohn- als auch Firmensitz im Landkreis Dahme-Spreewald befinden und die beantragte Summe von max. 10.000,00 EUR als Betriebsmittel- oder Investivkredit eingesetzt wird.
Die Vorteile des Kredits sind das rasche unbuerokratische Bewilligungsverfahren, die tilgungsfreie Anfangszeit von max. sechs Monaten. Es fallen keine weiteren versteckten Kosten an und eine Besicherung ist nicht noetig.
Mit dem Kreistagsbeschluss wurde auch die Aenderung des Zinssatzes beschlossen: der Zinssatz setzt sich nun aus dem nach dem Zeitpunkt der Zusage der Zuwendung geltendem Basiszins und einem festen Zuschlag von 5 Prozentpunkten zusammen.
Antraege koennen wie gehabt bei der Regionalen Wirtschaftsfoerderungsgesellschaft Dahme-Spreewald mbH in Wildau oder bei der Kreisverwaltung des Landkreises Dahme-Spreewald in Luebben gestellt werden. Eingereicht werden muessen unter anderem Unternehmenskonzept, Investitions- und Finanzierungsplan.
Die Richtlinie gilt bis zum 31.12.2012.
Weitere Informationen:
Regionale Wirtschaftsfoerderungsgesellschaft Dahme-Spreewald mbH
Marion Fender
Tel.: 03375/52 38 30
Internet www.wfg-lds.de





