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Absicherungsinstrument für Messen: Registrierung gestartet

Mit dem Programm unterstützen Bund und Länder die Wiederbelebung des Messe- und Ausstellungsgeschäfts.

© evangelineshaw | unsplash

Seit dem 25. Oktober 2021 können sich Unternehmen für das neue Absicherungsinstrument für die Veranstalter von Messen und gewerblichen Ausstellungen registrieren. Die politische Einigung über das neue Absicherungsinstrument hatten Bund und Länder bereits am 12. Oktober 2021 bekannt gegeben. Es wird konkret ein neuer Absicherungsmechanismus geschaffen, der die Planungs- und Vorbereitungskosten von Messen und Ausstellungen ähnlich einer Versicherung gegen das Risiko einer vollständigen Betriebsuntersagung aufgrund pandemiebedingter Restriktionen absichert.

Die Registrierung erfolgt auf der Plattform https://sonderfonds-messe.de/.

Mit dem Programm unterstützen Bund und Länder die Wiederbelebung des Messe- und Ausstellungsgeschäfts. Die Branche beschäftigt fast 52.000 Menschen und erwirtschaftet jährlich einen Umsatz von etwa vier Milliarden Euro. Durch Corona mussten 2020 fast drei Viertel aller geplanten Messen und gewerblichen Ausstellungen abgesagt oder unbestimmt verschoben werden.

Messen und gewerbliche Ausstellungen erfordern lange Vorlauf- und Planungszeiten. Sie sind üblicherweise mit erheblichen wirtschaftlichen Risiken verbunden. In Pandemiezeiten vervielfachen sich die Risiken. Deshalb haben Bund und Länder für künftige Ausfälle diese Ausfallversicherung vereinbart. Damit können insgesamt Risiken bis 600 Mio. Euro abgesichert werden. Berücksichtigt werden Veranstaltungen mit einem planmäßigen Durchführungsdatum bis zum 30. September 2022.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und die Wirtschaftsministerien der Länder setzen das Absicherungsprogramm gemeinsam um. Der Bund stellt die notwendigen Haushaltsmittel zur Verfügung, die Länder verantworten Antragsbearbeitung und Auszahlung. Wie bereits beim „Sonderfonds Kulturveranstaltungen“ betreut die Freie und Hansestadt Hamburg die zentrale IT-Plattform und koordiniert das Auszahlungsverfahren. Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen übernehmen eine koordinierende Funktion auf Seiten der Länder.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)

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