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BAFA-Beratungsförderung bis 2022 verlängert

Mit Wirkung zum 1. Januar 2021 wird die Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows um zwei Jahre verlängert. Die Konditionen bleiben im Wesentlichen gleich. Mit der Richtlinienverlängerung haben Unternehmen die Möglichkeit, im Verlängerungszeitraum einen Zuschuss zu den Kosten einer Unternehmensberatung zu erhalten. Unternehmen in Schwierigkeiten können zwei Zuschüsse beantragen. Diese nicht rückzahlbaren Zuwendungen erhalten sie unabhängig davon, ob und wie viele Zuschüsse sie für Beratungen bis zum 31. Dezember beantragt oder erhalten haben. Allerdings müssen die De-minimis-Höchstgrenzen beachtet werden.

Vor Antragstellung müssen junge Unternehmen (bis 2 Jahre nach Gründung) und Unternehmen in Schwierigkeiten ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner über die Zuwendungsvoraussetzungen führen. Bestandsunternehmen ist es freigestellt, ein solches Informationsgespräch in Anspruch zu nehmen. Die Auswahl des regionalen Ansprechpartners ist den jeweiligen Unternehmen überlassen. Es muss sich um einen bei einer Leitstelle registrierten regionalen Ansprechpartner handeln, so zum Beispiel die Wirtschaftsförderung Dahme-Spreewald.

Hier finden Sie alle Informationen des BAFA zum Programm "Förderung unternehmerischen Know-hows":
https://www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html

Quelle: BAFA

 

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