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BMVI fördert Ladeinfrastruktur in Betrieben

Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung einer neuen, nicht öffentlich zugänglichen stationären Ladestation inklusive des Netzanschlusses.

© AKrebs60 | pixabay

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert künftig den Aufbau von Ladeinfrastruktur an Mitarbeiterparkplätzen, für Elektrofahrzeuge betrieblicher oder kommunaler Flotten sowie für Dienstfahrzeuge.

Die neue Förderrichtlinie „Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen und Kommunen“ wurde Mitte November veröffentlicht. Damit ergänzt das BMVI die Elektromobilitätsförderung um einen wichtigen Baustein.

„Wir wollen Unternehmen und Kommunen den Umstieg auf eine klimafreundliche Flotte erleichtern. Deshalb sorgen wir jetzt für komfortable Lademöglichkeiten am Arbeitsplatz. Einfach laden, immer und überall: Diesem Ziel sind wir wieder ein ganzes Stück nähergekommen“, erklärt Andreas Scheuer, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Johannes Pallasch, Sprecher des Leitungsteams der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur, ergänzt:„Schätzungsweise 60-85 Prozent aller Ladevorgänge finden zu Hause oder am Arbeitsplatz statt. Deswegen muss Ladeinfrastruktur überall dort entstehen, wo die Autos ohnehin über längere Zeit parken. Hinzu kommt: Etwa zwei Drittel aller PKW-Neuzulassungen sind Dienstfahrzeuge. Mit der Förderung von Ladeinfrastruktur auf den Parkplätzen von Unternehmen und Kommunen stärken wir daher gleich zwei wichtige und stark nachgefragte Anwendungsfälle.“

Förderbedingungen
 

Anträge können seit dem 23. November 2021 über das Förderportal der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden.

Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung einer neuen, nicht öffentlich zugänglichen stationären Ladestation inklusive des Netzanschlusses. Die Ladeinfrastruktur muss sich an Stellplätzen auf Liegenschaften befinden, die zur gewerblichen und kommunalen Nutzung oder zum Abstellen von Fahrzeugen der Beschäftigten vorgesehen sind.

Der Zuschuss beträgt 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 900 € pro Ladepunkt. Es werden Ladepunkte mit einer Ladeleistung von bis zu 22 Kilowatt gefördert.

Hersteller von Ladevorrichtungen können die Förderfähigkeit ihrer Produkte überprüfen lassen. Sofern alle technischen Anforderungen erfüllt sind, werden die Produkte in die Liste der förderfähigen Ladevorrichtungen aufgenommen. Nutzen Sie dazu diesen Link.

Die Gewährung von staatlichen Fördermitteln an wirtschaftlich tätige Einheiten, d. h. Unternehmen, erfolgt im Rahmen der vorliegenden Förderrichtlinie als De-minimis-Beihilfe.

Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)

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