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Corona-Krise: BAFA-Beratungsförderung erweitert

© istock.com | Antonio Guillem

Mit der Wirkung vom 03. April 2020 wurde die Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows (BAFA-Beratungsförderung) für Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten sind, erweitert. Für betroffene kleine und mittlere Unternehmen einschließlich Freiberufler gibt es Erleichterungen beim Zugang, in der Abwicklung und in der Förderhöhe der Beratungsförderung:

  • Sie erhalten einen Zuschuss für eine Beratungsleistung in Höhe von 100 Prozent der in Rechnung gestellten Beratungskosten, maximal 4000 Euro (Vollfinanzierung).
  • Bis zur Ausschöpfung des neuen Kontingents können Zuschüsse für mehrere Beratungen beantragt werden.
  • Der Zuschuss wird vom BAFA direkt auf das Konto des Beratungsunternehmens ausgezahlt (die Vorfinanzierung der Beratungskosten durch das beratene Unternehmen entfällt).
  • Ein Informationsgespräch bei einem Regionalpartner muss vom betroffenen Unternehmen nicht geführt werden.
  • Anträge auf Förderung einer Beratung nach diesen Bestimmungen können zunächst bis 31. Dezember 2020 gestellt werden.
  • Im Bericht müssen die konkreten Auswirkungen der Corona-Krise auf das antragstellende Unternehmen und insbesondere die dagegen zu ergreifenden Maßnahmen vom Beratungsunternehmen nachvollziehbar dargestellt werden.

Ausführliche Informationen sowie den Link zur Online-Antragstellung finden Sie hier.

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