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Endspurt: Innovationspreis Berlin Brandenburg 2018

Bewerbungsauftakt für den Innovationspreises Berlin Brandenburg 2018
© Publiplikator GmbH Berlin

Der Innovationspreis-Jahrgang 2018 ist eröffnet. Bis zum 7. Juli 2018 können Bewerber/innen ihre Innovationen zum Wettbewerb um einen der ältesten und renommiertesten Preise seiner Art einreichen. 1984 zunächst in West-Berlin aus der Taufe gehoben, bietet der Innovationspreis seit 1992 gemeinsam mit Brandenburg Unternehmen, Start-ups, Wissenschaftseinrichtungen, Forscher/innen, Handwerker/innen sowie Entwickler/innen aus der Hauptstadtregion die Chance, 10.000 EUR zu gewinnen. Bis zu fünf Preisträgerinnen und Preisträger können auch 2018 wieder von einer unabhängigen Jury ausgezeichnet werden.

Die Cluster und Querschnittsthemen des Innovationspreises
Gefragt sind Ideen aus den Clustern „Gesundheitswirtschaft“, „Energietechnik“, „IKT, Medien und Kreativwirtschaft“, „Optik und Photonik“ sowie „Verkehr, Mobilität und Logistik“ sowie den Querschnittsthemen: Clean Technologies, Werkstoffe/Materialien, Produktions- und Automatisierungstechnik sowie Sicherheit. Der Innovationspreis ist von Ramona Pop, Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe des Landes Berlin, und Albrecht Gerber, Minister für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg, ausgelobt.

Was wird prämiert?
Der Innovationspreis wird für Produkt-, Verfahrens- und Dienstleistungsinnovationen einschließlich nichttechnischer Innovationen wie Organisations- und Marketingkonzepte sowie Geschäftsmodelle verliehen, die einem hohen Anspruch genügen und gute bis sehr gute Aussichten auf Markterfolg haben. Der Innovationspreis Berlin Brandenburg ist eng verzahnt mit der „Gemeinsamen Innovationsstrategie der Länder Berlin und Brandenburg“ (innoBB). Damit soll beispielhaft die Innovationsfähigkeit der Berliner und Brandenburger Wirtschaft und Wissenschaft einem breiten Publikum, auch über die Ländergrenzen hinaus, demonstriert werden.

Wer kann sich um den Innovationspreis 2018 bewerben?
Voraussetzung für eine Bewerbung um den Innovationspreis ist, dass die Umsetzung und Verwertung der Innovation in der Region Berlin Brandenburg erfolgt bzw. angestrebt wird – also Umsetzung, Verwertung, Produktion und Vermarktung. Falls die Innovation außerhalb dieser Bundesländer entstanden ist, muss die Umsetzung und Verwertung in der Region Berlin Brandenburg bereits begonnen worden oder die Vorbereitung hierfür nachweislich im Gange sein. Die Umsetzung, Verwertung, Produktion und Vermarktung darf grundsätzlich nicht länger als 36 Monate zurückliegen. Bestehende Rechte Dritter, insbesondere gewerbliche Schutzrechte, dürfen nicht verletzt werden. Eine diesbezügliche Eigenerklärung des Bewerbers ist erforderlich.

Alle Informationen zum Innovationspreis Berlin Brandenburg 2018 finden Sie auf der Internetseite www.innovationspreis.de. Das Bewerbungsformular finden Sie hier.

Quelle: 
Publiplikator GmbH Berlin

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