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LDS unterstützt junge Existenzgründer*innen finanziell

Logo Kleinkreditprogramm des Landkreises Dahme-Spreewald
© Wirtschaftsförderung Dahme-Spreewald

Seit 2006 unterstützt der Landkreis Dahme-Spreewald erfolgreich Existenzgründer*innen im Kreisgebiet. Der Kreistag hat in seiner jüngsten Sitzung im Dezember die unbefristete Verlängerung der entsprechenden Richtlinie zum Kleinkreditprogramm für Existenzgründer*innen beschlossen.

Gefördert wird die Gründung und Festigung von Kleinstunternehmen in den ersten drei Jahren ihres Bestehens im Landkreis Dahme-Spreewald.
Ziel des Programms ist es, jungen Unternehmen unbürokratisch Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen, um notwendige Sach- und Betriebsmittel anschaffen zu können. Der Landkreis leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Stärkung von Gründungsinitiativen.

Die Vorteile dieses Kredites für Unternehmer*innen bestehen in einer schnellen und unbürokratischen Antragstellung, keinen zusätzlichen Kreditkosten und keiner Besicherung. Der Kreditrahmen für Investitionen und Betriebsmittel kann bis zu 15.000 Euro bei maximal vierjähriger Laufzeit betragen. Der Zinssatz wurde auf zwei Prozent festgeschrieben.

Antragsberechtigt sind Klein- und Kleinstunternehmen bis drei Jahre nach der Gründung. Erwartet wird eine Beratung durch den Existenzgründungsdienst der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Dahme-Spreewald mbH (WFG) oder der Nachweis einer Beratung durch die zuständige Kammer mit der Bewertung der Erfolgsaussichten. Mit dem Vorhalten des Kleinkreditprogrammes kann kurzfristig auf aktuelle Entwicklungen reagiert werden. Anträge können wie bisher bei der WFG in Wildau oder beim Amt für Kreisentwicklung des Landkreises Dahme-Spreewald in Lübben gestellt werden.

Bisher wurden 47 dieser Mikrokredite durch den Landkreis bewilligt. Gefördert wurde beispielshalber die Gründung einer Physiotherapiepraxis oder eines Englisch-Instituts genauso wie die Eröffnung eines Geschäftes für Braut- und Damenfestmoden sowie einer mobilen Fußpflege. Nicht gefördert werden Tätigkeiten im Rahmen eines Strukturvertriebes, Vermögensberatung, Schnellgastronomie, Rechtsanwälte und Notare, Versicherungen oder vergleichbare Bereiche.

Weitere Informationen erhalten Sie in der Rubrik "Unternehmen und Gründer" auf der Homepage der Wirtschaftsförderungsgesellschaft www.wfg-lds.de beziehungsweise telefonisch unter Tel.: 03375/ 523830 sowie beim Amt für Kreisentwicklung unter Tel.: 03546/201311. Die entsprechende Kleinkreditprogramm-Richtlinie ist unter www.dahme-spreewald.de abrufbar.

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