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Neu geregelt: Digitalisierungsförderung

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Die Richtlinie "Brandenburgischer Innovationsgutschein" (BIG) zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft von kleinen und mittleren Unternehmen inklusive Handwerksbetrieben wurde geändert. Die Richtlinie trat zum 26.04.2018 in Kraft. Mit ihr wurde der Kreis der Zuwendungsempfänger erweitert. Es ist nunmehr möglich, Digitalisierungsmaßnahmen für Zuwendungsempfänger aller Branchen zu fördern. Die Förderung dieser Digitalisierungsmaßnahmen erfolgt nach den Bestimmungen über den Einsatz von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

Detaillierte Informationen zum Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG) und seinen Modulen finden Sie hier.

Quelle: ILB