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Investitionsförderung für das Gastgewerbe

Ziel von „Invest-Gast“ ist die Attraktivitätssteigerung der touristischen Betriebsstätten zur Erholung der Betriebe über die Corona-Pandemie hinaus.

© pixabay | moerschy

Mit „Invest-Gast“ unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg kleinere und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer zu fördernden Betriebsstätte im Land Brandenburg aus den Bereichen Hotels, Hotels garnis, Gasthöfe, Pensionen, Restaurants, Gaststätten, Imbissstuben, Cafés, Eissalons und Gastronomiebereiche der Fahrgastschifffahrt. Dabei werden Investitionen zur baulichen Modernisierung (u.a. Umbau und Ausbau von Kapazitäten), in Schutzvorrichtungen sowie in die Digitalisierung betrieblicher Prozesse oder Investitionen zur Kostenreduktion (u.a. im betrieblichen Umwelt- und Energiemanagement) bezuschusst. Die Mittel dafür stammen aus dem Europäischen Fond für regionale Entwicklung (EFRE).

Zuwendungsfähig sind insbesondere:

  • Investitionen zur Modernisierung des Betriebes
    • zur Attraktivitätssteigerung des Betriebes
    • zur Energieeinsparung
    • zum Schutz der Umwelt und ihrer natürlichen Ressourcen (einschließlich baulicher Maßnahmen im Innen- und Außenbereich)
  • Investitionen in Schutzvorrichtungen
    • Trennwände
    • Schutzscheiben zwischen Gästeplätzen in Gastronomieräumen
    • Innenraum-Filteranlagen, wenn diese nachweislich geeignet und damit eine Voraussetzung für den hygienisch und betriebswirtschaftlich sicheren Betrieb des Unternehmens sind
  • Investitionen in die Digitalisierung betrieblicher Prozesse, u.a.
    • digitale Systeme der Personendatenerfassung
    • digitale Speisekarten
    • kontaktloses Bezahlen
    • digitale Veranstaltungstechnik für Konferenzen, Tagungen, u.ä.

Das Vorhaben muss u.a. folgende Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen:

  • Mit dem Vorhaben darf bis zum Zeitpunkt des Erhalts der Antragseingangsbestätigung der ILB noch nicht begonnen worden sein.
  • Für das Vorhaben wird in einem Fortführungs- und Hygienekonzept dargelegt, dass die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit des Betriebes durch die Investition nachhaltig gesichert werden kann.
  • Es muss spätestens bis zum 31.12.2022 abgeschlossen sein.

Nicht gefördert werden insbesondere folgende Maßnahmen:

  • Jegliche Investitionsmaßnahmen, die bereits im Rahmen der anlässlich der Coronavirus-SARS-CoV-2-Pandemie von Bund und Ländern bereitgestellten Finanzierungshilfen (Soforthilfe, Überbrückungshilfen I bis III, [erweiterte} November- und Dezemberhilfen) gefördert wurden
  • Maßnahmen, die vor dem Erhalt der Antragseingangsbestätigung der ILB begonnen worden sind
  • Maßnahmen, deren Durchführungszeitraum über den 31.12.2022 hinausgeht
  • Maßnahmen, deren Zuwendungsbetrag unter 4.800 € oder über 48.000 € liegt

Zuwendungen werden auf Antrag gewährt. Die vollständigen Antragsunterlagen sind bis zum 31. August 2022 (Ausschlussfrist) bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) vor Beginn des Projekts online über das Kundenportal einzureichen.

Weitere Einzelheiten zu den Förderbedingungen sowie die Antragsunterlagen finden Sie auf der Website der Investitionsbank des Landes Brandenburg. Zusätzliche Informationen stellt darüber hinaus auch das Tourismusnetzwerk Brandenburg zur Verfügung.

Quelle: Investitionsbank des Landes Brandenburg