Das Bundeskabinett hat am 16. August den Entwurf des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2024 beschlossen. Kleine und mittlere Unternehmen können auf dieser Grundlage im Jahr 2024 zinsgünstige Finanzierungen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von rund 11 Mrd. Euro erhalten; das sind 12 % mehr als im Vorjahr. Dem deutschen Mittelstand steht damit weiterhin ein verlässliches, qualitativ hochwertiges und besonders großzügiges Förderangebot aus dem ERP-Sondervermögen zur Verfügung.
Das ERP-Sondervermögen leistet insbesondere dort Hilfe, wo das Angebot der Banken nicht in ausreichendem Maße verfügbar ist. So ist beispielsweise im Bereich von Gründungen und Innovationen der Finanzierungszugang oftmals erschwert. Über die ERP-Förderung erhalten KMU Zugang zu günstigen Krediten, bei denen zum Teil auch das Risiko der Banken übernommen wird.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck: „Die ERP-Programme mit ihren zinsgünstigen Krediten und Beteiligungskapital gehören zu den schlagkräftigsten Instrumenten der deutschen Wirtschaftsförderung. Eine funktionierende Versorgung des deutschen Mittelstands mit günstigen Krediten und Beteiligungskapital ist Voraussetzung dafür, dass die Unternehmen ehrgeizige Ziele in Richtung Klimaschutz und Digitalisierung zügig und zukunftsorientiert angehen können. Denn ein gutes Finanzierungsumfeld ist eine entscheidende Voraussetzung für Investitionen und Wachstum.“
Die Förderkraft des ERP-Sondervermögens kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die dringend notwendige Transformation der deutschen Wirtschaft voranzutreiben. Denn die Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien, der Wechsel hin zu nachhaltigen Produktionsverfahren sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz erfordern von kleinen und mittleren Unternehmen erhebliche Investitionen.
Die ERP-Förderprogramme kommen dem deutschen Mittelstand dabei in seiner gesamten Breite zugute. Die Schwerpunkte für das Jahr 2024 liegen weiterhin auf der Stärkung des Finanzierungszugangs für Gründungen und kleine und mittlere Unternehmen sowie auf den volkswirtschaftlich wichtigen Schlüsselbereichen Innovation, Digitalisierung und Wagniskapital.
► Den Gesetzentwurf finden Sie hier (PDF, 317 KB).
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz