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Neue Regionalförderung zum 1. Januar 2020

© iStock.com/SkyF

Zum 1. Januar 2020 tritt das gesamtdeutsche Fördersystem für strukturschwache Regionen in Kraft. Die Bundesregierung stellt damit die Regionalförderung neu auf und bündelt sie erstmals unter einem Dach.

Das neue gesamtdeutsche Fördersystem umfasst insgesamt 22 Bundesprogramme aus sechs Bundesministerien. Konkret gefördert werden Investitionen, Innovationen und die digitale Entwicklung von Unternehmen, der Ausbau der wirtschaftsnahen und digitalen Infrastruktur, Gründungen, die Sicherung der Fachkräftebasis, die ländliche und städtebauliche Entwicklung sowie soziale Aspekte.
Zielregionen sind neben den ostdeutschen Bundesländern weitere städtische und ländliche Regionen der acht westdeutschen Bundesländer. Allein bei der Bund-Länder Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) stellen Bund und Länder jährlich 1,2 Mrd. Euro für Investitionen der gewerblichen Wirtschaft und Investitionen in die wirtschaftsnahe Infrastruktur strukturschwacher Regionen bereit.

Damit auch wirklich alle Mittel in den Regionen ankommen werden nicht abgerufene Fördermittel aus der GRW in einem Ideenwettbewerb für neue Impulse in den strukturschwachen Regionen vergeben. Der erste Wettbewerbsaufruf ist für den Spätherbst 2020 geplant.

Weitere Informationen zum gesamtdeutschen Fördersystem und zur GRW finden Sie hier.

Quelle: BMWI