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Novemberhilfe: Anträge sind ab sofort möglich

© iStock.com | HT-Pix

Von den Corona-bedingten Einschränkungen im November sind viele Unternehmen, Betriebe, Selbstständige und Vereine betroffen. Die Bundesregierung unterstützt sie mit einer außerordentlichen Wirtschaftshilfe, der sogenannten Novemberhilfe. Die Anträge können seit 25. November 2020 über die IT-Plattform für Überbrückungshilfen gestellt werden. Abschlagszahlungen sollen noch vor Ende des Monats fließen. Die Wirtschaftshilfe wird zudem in den Dezember auf Basis der Novemberhilfe verlängert. Die Antragstellung für die sogenannte Dezemberhilfe wird aktuell vorbereitet.

Mit diesen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung direkt und indirekt betroffene Unternehmen und Selbstständige:

  • Mit der Novemberhilfe werden Zuschüsse in Höhe von 75 Prozent ihres entsprechenden durchschnittlichen Umsatzes im November 2019, tageweise anteilig für die Dauer des Corona-bedingten Lockdowns gewährt. Das gilt bis zu einer Obergrenze von 1 Million Euro, soweit der bestehende beihilferechtliche Spielraum des Unternehmens das zulässt.
  • Soloselbstständige können als Vergleichsumsatz alternativ zum monatlichen Umsatz im November 2019 den durchschnittlichen Monatsumsatz im Jahr 2019 zugrunde legen.
  • Bei Antragsberechtigten, die nach dem 31. Oktober 2019 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben, kann als Vergleichsumsatz der durchschnittliche Monatsumsatz im Oktober 2020 oder der durchschnittliche Monatsumsatz seit Gründung gewählt werden.
  • Unternehmen stellen einen Antrag über prüfende Dritte (zum Beispiel Steuerberater). Soloselbständige können einen Direktantrag stellen.
  • Die Regelungen gelten unter anderem für Unternehmen, Selbstständige und Soloselbstständige - insbesondere auch in der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft.
  • Damit das Geld schnell bei den Betroffenen ankommt, werden Abschlagszahlungen noch im November erfolgen.
  • Soloselbstständige erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro; andere Unternehmen erhalten bis zu 10.000 Euro.

Information finden Sie auch auf der Internetseite der ILB.

Weitere Informationen der Bundesregierung zu den Wirtschaftshilfen finden Sie hier.