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Überbrückungshilfe II: Antragstellung gestartet

© iStock.com | HT-Pix

Ab sofort können über die bundesweit geltende IT-Plattform für Überbrückungshilfen Anträge auf Überbrückungshilfe II für den Zeitraum von September bis Dezember 2020 gestellt werden. Sie unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind, mit nicht-rückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten. Die Bedingungen wurden im Vergleich zur Überbrückungshilfe I nochmal verbessert und erleichtert. Je nach Höhe der betrieblichen Fixkosten können Unternehmen für die vier Monate bis zu 200.000 Euro an Förderung erhalten.

Die Antragstellung erfolgt über einen „prüfenden Dritten“ (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Rechtsanwalt), der das beantragende Unternehmen meist schon gut kennt. Die Antragsbearbeitung und die Auszahlung erfolgen über die Bewilligungsstellen der Bundesländer - in Brandenburg ist das die Investitionsbank des Landes Brandenbug (ILB).

Die Antragsfrist endet am 31. Januar 2021. Anträge für die Überbrückungshilfe II können hier gestellt werden:

Website: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de