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Zuschussförderung für junge innovative Unternehmen

Das Förderprogramm "Gründung innovativ" wird neu aufgelegt. Bisher wurden jungen Unternehmen bereits knapp 3 Millionen Euro zugesagt.

Canva Studio | Pexels

Mit dem Förderprogramm „Gründung innovativ“ unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg auch in der aktuellen EU-Förderperiode wieder junge innovative Unternehmen in ihrer Wachstumsphase. Mit einem einmaligen Zuschuss können Maßnahmen gefördert werden, die der Unternehmenserweiterung oder -erhaltung dienen. Beantragen können die Förderung innovative, kleine Unternehmen sowie Angehörige freier Berufe im Land Brandenburg im Zeitraum bis drei Jahre nach ihrer Gründung. Neu aufgenommen wurde die Förderung innovativer Sozialunternehmen.

Wirtschaftsminister Jörg Steinbach: „Junge innovative Unternehmen sind das Fundament unserer wirtschaftlichen Zukunft. Um erfolgreich am Markt zu bestehen und von Wachstumspotenzialen profitieren zu können, unterstützen wir sie mit dem neu aufgelegten und erweiterten Förderprogramm ‚Gründung innovativ‘. Die verbesserten neuen Förderkonditionen haben bereits jetzt zu einer regen Nachfrage geführt. Zu den ersten erfolgreichen Unternehmen, deren Anträge bewilligt wurden, gehören die 2021 gegründeten Startups CrewLinQ aus Potsdam, welches Dienstleistungen für die Digitalisierung im Gesundheitswesen anbietet, und HIIVE aus Teltow, das einen Bienenstock für eine artgerechte und chemiefreie Bienenhaltung entwickelt.“

Tillmann Stenger, Vorstandsvorsitzender der ILB, erklärt: „Über das Innovationsförderprogramm ‚Gründung innovativ‘ haben wir in den letzten drei Jahren insgesamt knapp drei Millionen Euro zugesagt. Drei Millionen Euro für Gründerinnen und Gründer sowie junge Unternehmen mit innovativen Ideen und Geschäftsmodellen, die Brandenburg wieder ein Stück wettbewerbsfähiger und lebenswerter machen. Ich freue mich, dass das Land die Konditionen hier nun noch weiter verbessert hat. Wir beraten Sie gern zu diesem und weiteren Programmen.“

Zu den förderfähigen Ausgaben gehören unter anderem Personalausgaben für neue Arbeitsplätze, externe Beratungsleistungen und technische Entwicklungsleistungen. Der bisherige Förderhöchstsatz wurde von 100.000 Euro auf 150.000 Euro erhöht.

Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung.

► Nähere Informationen zum Programm sowie den Link zum Antragsformular finden Sie hier: www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/gruendung-innovativ-2022.


Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE)