Skip to main content

Noch bessere Förderung für junge innovative Unternehmen

Im Förderprogramm „Gründung innovativ“ ist die Unterstützung bei den Lebenshaltungskosten für Gründerinnen und Gründer ausgebaut worden.

Bild: Canvastudio | Pexels

Gründerinnen und Gründer werden im Land Brandenburg künftig aus dem Förderprogramm „Gründung innovativ“ noch besser gefördert. So wird unter dem Namen „GI-Gründungsgehalt“ die Unterstützung für junge innovative Unternehmen mit Blick auf den Lebensunterhalt der Gründerinnen und Gründer in der Startphase deutlich verstärkt. Die geänderte Richtlinie trat am 23. Januar 2025 in Kraft.

Mit dem Förderprogramm „Gründung innovativ“ unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz in der aktuellen EU-Förderperiode junge innovative Unternehmen beim Aufbau ihres Unternehmens. Gefördert werden investive und nicht-investive Ausgaben von innovativ und sozial-innovativ ausgerichteten jungen, kleinen Unternehmen im Land Brandenburg, deren Gründung bei Antragstellung nicht länger als drei Jahre zurückliegt. Beantragen können die Förderung innovative, kleine Unternehmen beziehungsweise bei Einzelunternehmen und Angehörigen freier Berufe die Gründerin oder der Gründer.

Neu in das Programm aufgenommen wurde die Unterteilung in die Fördertatbestände Gründungsgehalt und Innovationsimpuls, die jeweils auch separat beantragt werden können. Mit dem Gründungsgehalt wird der Lebensunterhalt von Gründerinnen und Gründern innovativer Unternehmen in Form eines Zuschusses zu den Personalkosten oder dem Unternehmerlohn für geschäftsführende Personen unterstützt. Mit dem Innovationsimpuls werden Investitionen sowie laufende Betriebskosten für die Umsetzung von Innovationsprojekten gefördert. Insgesamt sind Förderungen bis 360.000 Euro je Unternehmen möglich. Zudem wurde der Fördersatz des Zuschusses von 50 auf 60 Prozent angehoben.

Wirtschaftsminister Daniel Keller: „Junge innovative Unternehmen sind das Fundament unserer wirtschaftlichen Zukunft. Damit sie erfolgreich am Markt bestehen und von Wachstumspotenzialen profitieren können, unterstützen wir sie mit dem nun ausgeweiteten Förderprogramm ‚Gründung innovativ‘. Das Gründungsgehalt soll die Gründerinnen und Gründer nach Gründung ihrer innovativen Unternehmen finanziell entlasten und ihnen Freiräume für die Umsetzung oder Weiterentwicklung ihrer Geschäftsidee schaffen. Diese Zuschüsse zu den Geschäftsführergehältern beziehungsweise dem sogenannten Unternehmerlohn folgen insofern dem Geiste von Gründerstipendien. Damit wird die Finanzierung in der frühen Phase von innovativen Unternehmen in Brandenburg weiter gestärkt.“

Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung.

► Weitere Informationen zum Programm & den Link zum Antragsformular finden Sie auf der Webseite der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).


Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MWAEK)

Weitere News

30. Brandenburger Landpartie: Jetzt als Gastgeber anmelden!

Präsentieren Sie Ihre Produkte und Betriebsabläufe einem breiten Publikum! Die Anmeldung ist noch bis zum 21. Februar 2025 möglich.

Mehr

Transformation & Innovation, Landnutzung & Bioökonomie

Erfahren Sie in diesem Online-Workshop am 20. Februar mehr zu Fördermöglichkeiten, stellen Sie Ihre Fragen & tauschen Sie sich aus!

Mehr

Unternehmensnachfolgerin des Jahres 2025 gesucht!

Der VdU kürt erneut außergewöhnliche Frauen, die den Schritt als familieninterne und externe Nachfolgerinnen erfolgreich gegangen sind....

Mehr

3. LEADER-Projektaufruf

Reichen auch Sie noch bis zum 10. März 2025 Ihre Projektidee ein!

Mehr