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Richtlinie zur Meistergründungsprämie verlängert

Das MWAE verlängert die Richtlinie zur Meistergründungsprämie: Für ein starkes Handwerk – als Innovationstreiber, Arbeitgeber und Ausbilder.

© pixabay | Sid74

Handwerkerinnen und Handwerker aus dem Land Brandenburg können 2022 weiterhin eine Meistergründungsprämie bei Gründung, Beteiligung oder Übernahme eines Handwerkbetriebes in Anspruch nehmen. Die Verlängerung der Richtlinie hat das brandenburgische Wirtschaftsministerium Ende Dezember in Kraft gesetzt, sie gilt bis Ende 2023. „Ein starkes Handwerk ist wichtig für Brandenburg – als Innovationstreiber, als Arbeitgeber und als Ausbilder. Der Zuschuss soll dazu beitragen, den Unternehmensbestand im Handwerk zu sichern“, erklärte Wirtschaftsminister Jörg Steinbach. „Ausdrücklich möchte ich auch die Handwerksmeisterinnen ermutigen und dabei unterstützen, den Schritt in die Selbstständigkeit zu gehen. Leider ergreifen immer noch weniger Frauen als Männer die Chance der Selbstständigkeit“, so der Minister weiter.

Die Meistergründungsprämie wurde im Herbst 2015 eingeführt, in ihrer ursprünglichen Fassung lief die Richtlinie bis Ende 2018. 2019 und 2020 gingen jeweils geänderte Richtlinien an den Start, bei denen die Fördersummen erhöht und die Zugangsvoraussetzungen für die Prämie verbessert worden waren. „Damit wurde die Meistergründungsprämie deutlich attraktiver, das hat sich seither auch in einer erheblich gestiegenen Nachfrage niedergeschlagen“, sagte Steinbach.

Seit den Änderungen der Richtlinie 2019 und 2020 können Meisterinnen und Meister – ohne zeitliche Befristung für die Antragstellung – eine einmalige Basisförderung von maximal 12.000 Euro erhalten (vorher 8.700 Euro). Wer danach zusätzlich einen neuen Arbeits- oder Ausbildungsplatz schafft, kann in der zweiten Stufe noch einmal bis zu 7.000 Euro bekommen (vorher 5.000 Euro).

Weitere Informationen zur Meistergründungsprämie finden Sie auf der Website der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) sowie auf der Internetseite der Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE).

Quelle: MWAE Brandenburg

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