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Startups und Mittelständler: Neues Corona-Darlehens-Programm

© iStock.com | HT-Pix

Die aktuelle Corona-Krise stellt brandenburgische Unternehmen weiterhin vor große Herausforderungen. Daher unterstützt die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ab sofort mittelständische Unternehmen und Startups der gewerblichen Wirtschaft (KMU), die aufgrund der Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, mit einem neuen Corona-Darlehens-Programm „Corona Mezzanine Brandenburg“. Mit dem Programm ‚steht‘ für das Land Brandenburg die sogenannte Säule II der von der Bundesregierung angekündigten Hilfsmaßnahmen zur Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen und Startups in Form eigenkapitalähnlicher Finanzierungen. Das Volumen des Corona-Darlehens-Programms beläuft sich auf 14 Millionen Euro.

Antragsstart ist der 7. September 2020. Finanzierungsanfragen können an die ILB gerichtet werden. Die konkreten Programminformationen finden Sie unter www.ilb.de/de/wirtschaft/darlehen/corona-mezzanine-brandenburg.

Programminformationen auf einen Blick:

  • Finanzierungszweck: Stärkung der wirtschaftlichen Eigenkapitalausstattung von KMU (mittelständische Unternehmen und Startups) zur Sicherstellung der Unternehmensfinanzierung von Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten sind
  • Finanzierungsart: Nachrangdarlehen (mittelständische Unternehmen), Nachrangdarlehen mit Kündigungs- bzw. Wandlungsrecht (Startups)
  • Finanzierungshöhe: Nachrangdarlehen in Höhe von mindestens 100.000 Euro bis maximal 750.000 Euro
  • Zielgruppe: mittelständische Unternehmen und Startups (KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte mit mindestens 50 Prozent der Vollzeitbeschäftigten im Land Brandenburg
  • Finanzierungsanlässe: Investitionen, Betriebsmittel (Miete, Löhne und Gehälter, Material- und Wareneinkäufe)
  • Finanzierungskonditionen: Laufzeit bis zu 10 Jahre
  • Zinssatz: marktüblich, bis zu 5 Jahre tilgungsfrei         
  • Weitere Finanzierungsbedingungen sind den Finanzierungsgrundsätzen zu entnehmen.
  • Beihilfe-Regelung: Die Summe aller erhaltenen Corona-Beihilfen dürfen insgesamt 800.000 Euro nicht überschreiten.

© Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE)

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