Aktuelles zur Überbrückungshilfe III
Eine aktuelle Umfrage der IHK Cottbus zeigt, dass von Corona betroffene Unternehmen die Überbrückungshilfe III zu zögerlich beanspruchen. Der Nutzen sei zu gering und die Fördervoraussetzungen zu hoch, so die weitläufige Meinung.
Dem wollen die Brandenburger IHKs, die Wirtschaftsförderung Land Brandenburg, die ILB und die Steuerberaterkammer Brandenburg entgegentreten. In einer kostenfreien Online-Veranstaltung zeigen sie gemeinsam mit der IHK Ostbrandenburg und IHK Postdam als Kooperationspartner praxisnah auf, dass die Überbrückungshilfe III tatsächlich nützlich ist und einen Schub für die Zeit nach Corona geben kann. Zugleich geben sie erste Informationen zu den Härtefallhilfen und weiteren geplanten Unterstützungsangeboten. Anhand eines Beispiels aus Sicht eines Unternehmens soll zudem vorgestellt werden, wie die Überbrückungshilfe III abläuft und genutzt werden kann.
Folgende Fragen sollen im Rahmen der Online-Veranstaltung besprochen werden:
- Welche Kosten sind als Fixkosten ansetzbar?
- Bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen zur Umsetzung von Hygienekonzepten: Was kann monatlich abgerechnet werden und wie?
- Wie kann die Überbrückungshilfe einen Digitalisierungsschub bringen?
- Eigenkapital-Zuschuss: Wie erhält man ihn über die Überbrückungshilfe III?
- In welchen Fällen sollte ein Änderungsantrag gestellt werden?
- Was passiert mit der Schlussrechnung?
- Überbrückungshilfe III läuft am 30. Juni aus, Anträge bis 31. August 2021 möglich - und dann?
Fragen von Unternehmen sind ausdrücklich willkommen. Interessierte können sich über die Website der IHK Cottbus für die kostenfreie Teilnahme an der Online-Veranstaltung registrieren.