Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (hybrides Event)
Die IHK Cottbus und das BAFA informieren Sie über Rechte & Pflichten.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) gilt seit Anfang 2024 auch für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten im Inland. Seit Inkrafttreten werden Unternehmen, die sich in der Lieferkette vom LKSG verpflichteter Firmen befinden, mit Fragebögen, Verhaltenskodexen und Aufforderungen zu Schulungen regelrecht geflutet.
Doch die Anforderungen, die sich an die vom LKSG verpflichteten Unternehmen richten, dürfen nicht 1:1 an ihre Lieferanten weitergegeben werden und nicht allen Aufforderungen ihrer Großkunden müssen klein- und mittelständische Unternehmen (KMU) nachkommen.
Die IHK Cottbus und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), welches die Umsetzung des Gesetzes kontrolliert, bieten Ihnen Gelegenheit, sich aus erster Hand zu informieren:
• welchen Verpflichtungen Sie auf Grund des Gesetzes gegenüber ihrem Kunden nachkommen müssen und welchen nicht
• was der risikobasierte Ansatz im LKSG in der Praxis bedeutet
• welche Empfehlungen das BAFA zum Umgang mit Abfragen und vertraglichen Zusicherungen gibt
• welche Unterstützungsangebote das BAFA bietet
Lassen Sie sich außerdem von einem KMU aus der Region die eigene Sichtweise auf das LKSG darlegen.
Die IHK Cottbus lädt Sie herzlich zur Veranstaltung "Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Angemessene Zusammenarbeit zwischen Kunden und Lieferanten" ein! Die Teilnahme ist vor Ort in Cottbus oder virtuell via Microsoft Teams möglich.
Weitere Informationen & Anmeldung
Quelle: Industrie- und Handelskammer Cottbus