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Brandenburger Landpartie

Öffnen auch Sie am 10. und 11. Juni Ihre Tore, um Besucherinnen und Besuchern die Vielfalt der Landwirtschaft sowie ländlicher Traditionen zu zeigen!

Bild: pro agro e.V.

Am 10. und 11. Juni, dem Wochenende zum 866. Geburtstag Brandenburgs, findet die 28. Brandenburger Landpartie statt. Die Akquise/Programmgestaltung ist im vollen Gange und die Angebote in Mark und Lausitz nehmen Gestalt an. Die Brandenburger Landpartie hat sich im Laufe der Jahre zur größten Veranstaltung in der Fläche Brandenburgs entwickelt und nimmt im Rahmen des bundesweiten Aktionswochenendes der offenen Höfe aufgrund der Vielzahl der Anbieter und Besucher eine Sonderstellung ein. Öffnen Sie auch in diesem Jahr  Ihre Tore, um mit den Besuchern und Endverbrauchern ins Gespräch zu kommen und um ihnen die Vielfalt der Landwirtschaft sowie ländlicher Traditionen zu zeigen! Die Anmeldung ist noch bis zum 27. Februar 2023 möglich.

Teilnahmevoraussetzungen

Mögliche Teilnehmer der Landpartie

  • Landwirtschaftsunternehmen aller Produktionsrichtungen
  • Forstwirtschaftsbetriebe, Fischereibetriebe
  • Direktvermarkter und Verarbeiter regionaler agrarischer Produkte
  • Pferdehöfe
  • Obst- und Gartenbauunternehmen
  • Landwirtschaftliche Schulungs- und Erlebniseinrichtungen

Programmanforderungen

  • Veranstaltungen auf den Höfen und in den Betrieben sollten schwerpunktmäßig landwirtschaftlichen Informationscharakter haben.
  • Angebote sind mindestens an einem Tag des Wochenendes ganztägig durchzuführen (Kernöffnungszeit von 11 bis 16 Uhr).
  • Angekündgite Betriebs-, Hof-, Feldführungen durch die beteiligten Unternehmen zur Information über landwirtschaftliche Themen bzw. mit landwirtschaftlichem Bezug zu feststehenden Terminen sind durchzuführen.
  • Das Landpartie-Angebot muss sich deutlich von regulären Wochenendprogrammen abgrenzen.
  • Angebot von regionalen Speisen und Getränken | Einkaufsmöglichkeiten für regionale Produkte – auch in Zusammenarbeit mit Direktvermarktern auf dem Hof – sind möglich
  • Kooperationspartner vor/im Ort sind erwünscht (z.B. Heimatvereine, Traktorenvereine, etc.)
  • Erstellung und Umsetzung von Hygienekonzepten für die Veranstaltung
  • Es dürfen keine Eintrittsgelder genommen werden! Die kostenlose Teilnahme der Besucher an der Landpartie muss gewährleistet sein.
  • Die Organisatoren/Partner der Veranstaltung behalten sich in Abstimmung mit dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) bei nicht begründeten, schwerwiegenden Abweichungen von den Teilnahmebedingungen Sanktionen vor.

Weitere Informationen

Veranstaltungswebsite

Anmeldeformular

Teilnahmebedingungen


Quelle: pro agro e.V.

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