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Corona-Krise: Soforthilfe des Landes gestartet

© iStock.com | HT-Pix

Ab 25.03.2020 können Unternehmen einen Antrag auf das Soforthilfeprogramm des Landes Brandenburg stellen. Zusammen mit Bayern gehört Brandenburg damit zu den ersten Bundesländern, die Soforthilfen umgesetzt haben.

Die Soforthilfen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Die Antragstellung erfolgt bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).

Antragsberechtigt sind Soloselbstständige, Angehörige Freier Berufe und kleine Unternehmen mit bis zu 100 Erwerbstätigen, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte im Land Brandenburg haben und bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sind.

Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt:

  • bis zu 5 Erwerbstätige bis zu 9.000 EUR
  • bis zu 15 Erwerbstätige bis zu 15.000 EUR
  • bis zu 50 Erwerbstätige bis zu 30.000 EUR
  • bis zu 100 Erwerbstätige bis zu 60.000 EUR 

Folgende Unterlagen werden zur Antragstellung benötigt:

  • Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder vergleichbare Unterlagen
  • Kopie des Personalausweises
  • Lohnjournal oder gleichwertige Unterlagen für Erwerbstätige/Beschäftigte
  • Formular "Erklärungen über bereits erhaltene bzw. beantragte "De-minimis"-Beihilfen“

Alle Informationen, Antragsunterlagen und Ansprechpartner finden Sie hier: https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/soforthilfe-corona-brandenburg/

Bitte senden Sie den Antrag inklusive der Anlagen ausschließlich per E-Mail an soforthilfe-corona(at)ilb.de. Bitte fassen Sie alle Dokumente in einer E-Mail und möglichst in einem einzigen PDF-Dokument zusammen.

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