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Gesetz zur Stärkung der Aus- & Weiterbildungsförderung

Die Erleichterungen bei der Weiterbildungsförderung & die Einführung des Qualifizierungsgeldes können helfen, transformationsbedingte Weiterbildungsbedarfe besser abzudecken.

Bild: Jannonivergall | Pixabay

Anlässlich des Ende März von der Bundesagentur für Arbeit vorgelegten Arbeitsmarktberichts für den Monat März erklärt Arbeitsminister Jörg Steinbach:
„Die aktuellen Arbeitsmarktzahlen zeigen, dass der Brandenburgische Arbeitsmarkt robust ist.“ Herausfordernd bleibt aus Sicht des Arbeitsministeriums die Gewinnung sowie die Aus- und Weiterbildung von Fach- und Arbeitskräften. „Daher ist es entscheidend, dass die Förderinstrumente der Arbeitsmarktpolitik für Beschäftigte und Ausbildungssuchende sowie Arbeitgeber bedarfsorientiert weiterentwickelt werden“, betont Steinbach.

Das Arbeitsministerium begrüßt, dass das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung nun in Kraft tritt. „Die Erleichterungen bei der Weiterbildungsförderung sowie die Einführung des Qualifizierungsgeldes können einen Beitrag dazu leisten, transformationsbedingte Weiterbildungsbedarfe besser abzudecken“, so Steinbach.

Das Qualifizierungsgeld soll Unternehmen bei strukturwandelbedingten Weiterbildungen unterstützen. Arbeitgeber können ihre Beschäftigten für eine Weiterbildung freistellen und während dieser Zeit das Qualifizierungsgeld als Entgeltersatzleistung erhalten. Eine Co-Finanzierung der Weiterbildungskosten ist durch Landesprogramme zulässig, so auch durch die mit Mitteln der Europäischen Union ausgestattete Brandenburgische Weiterbildungsrichtlinie.

Kritisch dagegen sieht Steinbach, dass das zeitliche Volumen der Qualifizierungen nach dem Gesetz auch zukünftig beibehalten wird: „Es freut mich, dass wir das Qualifizierungsgeld und die Weiterbildungsrichtlinie im Sinne der Unternehmen und Beschäftigten zielführend miteinander verzahnen können, aber ein Umfang von mindestens 120 Stunden passt nicht zur Arbeitsrealität von kleinen und mittleren Betrieben“, unterstreicht der Minister.

Mit dem Gesetz wird zudem eine Ausbildungsgarantie eingeführt, wodurch die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter junge Menschen stärker bei der beruflichen Orientierung und der Aufnahme einer Berufsausbildung unterstützen sollen. In diesem Zusammenhang sollen auch berufsorientierende Kurzpraktika in Betrieben gefördert und ein Mobilitätszuschuss für Auszubildende mit wohnortferner Ausbildung eingeführt werden. Arbeitsminister Steinbach begrüßt besonders die Erleichterungen zur Teilnahme an Einstiegsqualifizierungen, u.a. durch eine Verkürzung der Mindestdauer auf vier Monate: „Mit der Einstiegsqualifizierung können insbesondere Ausbildungssuchende, die noch nicht in vollem Maße über die erforderliche Ausbildungsreife verfügen oder deren Vermittlungsperspektiven aus individuellen Gründen eingeschränkt sind, sich betrieblich erproben und den Weg in die Ausbildung finden. Für Betriebe bietet das Instrument eine zusätzliche Möglichkeit, um künftige Auszubildende zu rekrutieren. Ich kann nur dazu ermuntern, die Möglichkeit künftig noch stärker zu nutzen.“
 


Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE)

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